LETZIGRUND STADIUM - ZURICH - RULES - GERMAN ONLY
May 6th, 2008
Allgemeines
Die Veranstaltung Stadion Letzigrund Zürich findet Ihre Grundlage und Durchsetzungskraft im Hausrecht, in privat- sowie öffentlichrechtlichen Bestimmungen. Des Weiteren stützt sie sich auf die Richtlinien und Bestimmungen der SFL und folgt den Bestimmungen der FIFA, der UEFA, des SFV und der IAAF.
Geltungsbereich
Die Hausordnung ist Bestandteil der Zutrittsgewährung für Besucher und Mitarbeiter zu den öffentlichen Anlagen des Stadion Letzigrund Zürich und das Stadion Letzigrund in Betriebszustand während Veranstaltungen. Sie gilt für das gesamte umfriedete Stadiongelände und den Parkplätzen, welches die in einem gesonderten Lageplan gekennzeichnete Fläche umfasst. Der Lageplan wird zusammen mit der Hausordnung Veranstaltung aufgelegt. Sie ist gültig für alle stattfindenden Veranstaltungen.
Ziel der Hausordnung
Ziel der Hausordnung ist:
- die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern;
- das Stadion vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen;
- einen störungsfreien Ablauf von Veranstaltungen zu gewähren;
- den Charakter des Stadions und des Geländes als quartiernahes Stadion langfristig zu bewahren.
Aufenthalt
- Im Gelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder eine sonstige Einlassberechtigung (z.B. eine Akkreditierung) mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für die Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. Einlassberechtigungen sind beim Betreten und innerhalb des Geländes auf Verlangen der Polizei oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes vorzuweisen. Auf Verlangen ist in geeigneter Art und Weise ein Identitätsnachweis zu erbringen.
- Im Gelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die Ruhe und Ordnung gewährleisten. Es ist verboten
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören;
- Personen oder Tiere zu belästigen, zu erschrecken oder zu gefährden;
- Alarmanlagen, Notrufe oder Notsignale zu missbrauchen;
- das Gelände oder das Stadion zu Beschädigungen oder Verunreinigungen;
- öffentlich Ärgernis zu erregen oder gegen Sitte und Anstand zu verstossen.
- Das Fahren und Parken innerhalb des Geländes ist nur mit besonderem Berechtigungsausweis gestattet. Die jeweiligen Einschränkungen sind zu beachten. Die öffentliche Tiefgarage ist nur mit bestimmten Berechtigungsausweisen zu benützen. Im Übrigen gelten auf dem gesamten Gelände die Vorschriften der Strassenverkehrsordnung.
- Personen die mit einem Stadionverbot belegt sind oder unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen haben keine Zutritts- und Aufenthaltsberechtigung im Stadion Letzigrund Zürich, auch wenn Sie in besitz einer gültigen Eintrittskarte sind.
- Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung oder das Spiel angegebenen Platz einzunehmen. Die in den Berechtigungsausweisen vermerkten Regelungen sind ständig zu beachten und einzuhalten. Innerhalb des Geländes und dessen Anlagen sind die vorgesehenen Wege zu nutzen.
Eingangskontrollen
- Jeder Besucher ist beim Betreten des Geländes verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst, und auf Verlangen auch der Polizei, seine Einlassberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen, oder seine sonstige Berechtigung nachzuweisen. Die Nachweisungspflicht gilt auch während des Aufenthalts auf dem Gelände. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt und werden die Personen aus dem Stadion verwiesen. Die Gültigkeit und Nutzbarkeit der Eintrittskarte ergeben sich aus den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für Eintrittskarten der jeweiligen Veranstalter.





