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post ZURICH BIDS FOR PERFECT PITCH ON LETZIGRUND STADIUM

May 27th, 2008

Filed under: EURO CUP STADIUMS @ 11:47 am



Letzigrund

A new pitch has been laid at the Letzigrund Stadium in Zurich to ensure an optimum playing surface when the arena hosts three UEFA EURO 2008™ games.

Well used
With both local clubs, Grasshopper-Club and FC Zürich, sharing the stadium, the pitch had been used heavily during the Swiss Super League season, and it was decided to lay a new surface in time for the finals. The old pitch was taken up shortly after the end of the Swiss season new turf is now bedding in which should be in pristine condition by the time Romania face France in the stadium’s first finals game on 9 June.

post LETZIGRUND STADIUM - ZURICH

May 6th, 2008

Filed under: EURO CUP STADIUMS, UEFA EURO CUP @ 10:02 pm



stadion

Built in record time
The world’s best athletes inaugurated the new Letzigrund Stadium at the Weltklasse Zürich athletics meeting on 7 September 2007.
Designed by the architectural practices Bétrix & Consolascio and Frei & Ehrensperger, the arena was built in record time especially for the European Football Championship: the new Letzigrund was opened just 12 months after demolition of the old stadium.
A special characteristic is a covered ramp that runs around the inside of the stadium and leads to a restaurant eight metres above the ground. Apart from sporting events, the Letzigrund Stadium is also the setting for open-air concerts and other large-scale events.

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“Prix Acier” for the best steel construction
The Letzigrund Stadium is not only this year’s largest steel construction in Switzerland, but also won the coveted “Prix Acier” for the best steel construction in 2007. Despite the many tonnes of steel used in its construction, the new building, designed by the architectural practices Bétrix & Consolascio and Frei & Ehrensperger, and the engineering office Walt & Galmarini, is graceful and light.
A special feature of the architecture is a ramp covered by a slightly buckled, sloping steel roof supported by struts. This ramp, which can be walked on, becomes a promenade from which the open space of the stadium can be experienced. The oval roof, with a surface area of 22,000 square metres, consists of 32 solid web trusses made of welded sheet metal, each supported by a traction-pressure prop, and with an overhang of up to 34 metres. The corten steel struts are fixed at the base and become slimmer towards the top.
The sophisticated calculation and execution of the complex roof demanded a maximum degree of creativity and precision from all involved; moreover, the work had to be accomplished under high cost and deadline pressure. The stadium is a demonstration of poetic sports architecture, which can be experienced as an urban space, and of the efficiency and professionalism of its execution.

post LETZIGRUND STADIUM - ZURICH - RULES - GERMAN ONLY

May 6th, 2008

Filed under: EURO CUP STADIUMS, UEFA EURO CUP @ 9:55 pm




Allgemeines

Die Veranstaltung Stadion Letzigrund Zürich findet Ihre Grundlage und Durchsetzungskraft im Hausrecht, in privat- sowie öffentlichrechtlichen Bestimmungen. Des Weiteren stützt sie sich auf die Richtlinien und Bestimmungen der SFL und folgt den Bestimmungen der FIFA, der UEFA, des SFV und der IAAF.

Geltungsbereich

Die Hausordnung ist Bestandteil der Zutrittsgewährung für Besucher und Mitarbeiter zu den öffentlichen Anlagen des Stadion Letzigrund Zürich und das Stadion Letzigrund in Betriebszustand während Veranstaltungen. Sie gilt für das gesamte umfriedete Stadiongelände und den Parkplätzen, welches die in einem gesonderten Lageplan gekennzeichnete Fläche umfasst. Der Lageplan wird zusammen mit der Hausordnung Veranstaltung aufgelegt. Sie ist gültig für alle stattfindenden Veranstaltungen.

Ziel der Hausordnung

Ziel der Hausordnung ist:

  • die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern;
  • das Stadion vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen;
  • einen störungsfreien Ablauf von Veranstaltungen zu gewähren;
  • den Charakter des Stadions und des Geländes als quartiernahes Stadion langfristig zu bewahren.

Aufenthalt

  • Im Gelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder eine sonstige Einlassberechtigung (z.B. eine Akkreditierung) mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für die Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. Einlassberechtigungen sind beim Betreten und innerhalb des Geländes auf Verlangen der Polizei oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes vorzuweisen. Auf Verlangen ist in geeigneter Art und Weise ein Identitätsnachweis zu erbringen.
  • Im Gelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die Ruhe und Ordnung gewährleisten. Es ist verboten
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören;
  • Personen oder Tiere zu belästigen, zu erschrecken oder zu gefährden;
  • Alarmanlagen, Notrufe oder Notsignale zu missbrauchen;
  • das Gelände oder das Stadion zu Beschädigungen oder Verunreinigungen;
  • öffentlich Ärgernis zu erregen oder gegen Sitte und Anstand zu verstossen.
  • Das Fahren und Parken innerhalb des Geländes ist nur mit besonderem Berechtigungsausweis gestattet. Die jeweiligen Einschränkungen sind zu beachten. Die öffentliche Tiefgarage ist nur mit bestimmten Berechtigungsausweisen zu benützen. Im Übrigen gelten auf dem gesamten Gelände die Vorschriften der Strassenverkehrsordnung.
  • Personen die mit einem Stadionverbot belegt sind oder unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen haben keine Zutritts- und Aufenthaltsberechtigung im Stadion Letzigrund Zürich, auch wenn Sie in besitz einer gültigen Eintrittskarte sind.
  • Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung oder das Spiel angegebenen Platz einzunehmen. Die in den Berechtigungsausweisen vermerkten Regelungen sind ständig zu beachten und einzuhalten. Innerhalb des Geländes und dessen Anlagen sind die vorgesehenen Wege zu nutzen.


Eingangskontrollen

  • Jeder Besucher ist beim Betreten des Geländes verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst, und auf Verlangen auch der Polizei, seine Einlassberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen, oder seine sonstige Berechtigung nachzuweisen. Die Nachweisungspflicht gilt auch während des Aufenthalts auf dem Gelände. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt und werden die Personen aus dem Stadion verwiesen. Die Gültigkeit und Nutzbarkeit der Eintrittskarte ergeben sich aus den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für Eintrittskarten der jeweiligen Veranstalter.

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